NEWSLETTER NR. 7 - 2026

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SPLIT PAYMENT: UNTERBRECHUNGSFREIE ANWENDUNG NACH DEM 30.6.2026

Sehr geehrte Kunden,

der Rat der Europäischen Union prüft derzeit den Vorschlag der Europäischen Kommission, die Genehmigung für die Anwendung des Split-Payment-Verfahrens (Aufspaltung der Mehrwertsteuerzahlungen) über den 30. Juni 2026 hinaus zu verlängern. Diese Prüfung soll am 10. Juli abgeschlossen werden. Zumal die Genehmigung ab dem 1. Juli 2026 wirksam wird, können betroffene Steuerpflichtige das Split-Payment-Verfahren (Aufspaltung der Mehrwertsteuerzahlungen) auch nach dem 30. Juni 2026 unterbrechungsfrei weiter anwenden.
Die Maßnahme soll bis zum 30. Juni 2029 gegenüber denselben bereits betroffenen Steuerpflichtigen zur Anwendung kommen. (Pressemitteilung Nr. 77 vom 30.6.2026 des italienischen Ministeriums für Wirtschaft und Finanzen)

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Mit freundlichen Grüßen

HAGER & PARTNERS

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