NEWSLETTER NR. 12 - 2025

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Global Minimum Tax: Vollmachtserteilung für die Einreichung der "comunicazione rilevante" (Meldung der relevanten Daten)

Mit der Verfügung vom 7. August 2025 wurde das Meldeformular genehmigt, mit welchem Unternehmen, die in den Geltungsbereich der Global Minimum Tax (GMT) fallen, dem italienischen Finanzamt ihre Absicht mitteilen müssen, ein anderes Unternehmen der Gruppe mit der Einreichung der sogenannten "comunicazione rilevante" (Mitteilung der wichtigen Daten) zu beauftragen. 

Wir möchten an dieser Stelle daran erinnern, dass diese "Mitteilung der relevanten Daten" (oder GIR, Global Information Return) ein Dokument ist, das allgemeine Informationen über die Gruppe, Daten zur Bestimmung der zusätzlichen Besteuerung (in Bezug auf Niedrigsteuerstaaten, in denen der Konzern tätig ist), sowie sämtliche ausgeübte oder widerrufene Optionen, die in den GMT-Vorschriften vorgesehen sind, enthält.

Betroffene Subjekte

Die Meldung betrifft italienische Unternehmen, die multinationalen oder nationalen Konzernen angehören und der GMT unterliegen und die sich dafür entscheiden, die CR nicht direkt einzureichen. In diesem Fall können sie:

  • ein anderes Unternehmen der Gruppe -mit Sitz in Italien- beauftragen;
  • oder eine Muttergesellschaft bzw. eine ausländische Gesellschaft beauftragten, sofern diese ihren Sitz in einem Staat haben, mit dem Italien ein Abkommen zwischen zuständigen Behörden hat in Bezug auf die gegenständliche Mitteilung.

Innerhalb der Gruppe kann ein einzelnes lokales Unternehmen ernannt werden, das für die Übermittlung des Meldeformulars im Namen aller oder einiger Unternehmen verantwortlich ist.
All jene Mitglieder der Gruppe, die sich nicht an dieser Beauftragung beteiligen, übermitteln das Formular selbstständig.

Inhalt

Das Formular besteht aus einem Titelblatt und einer Zusammenfassung ("Übersicht A") und enthält:

  • die Identifikationsdaten der Gruppe und des übermittelnden Subjekts;
  • die eigene Funktion (befreites Unternehmen, beauftragtes lokales Unternehmen, Muttergesellschaft);
  • die Informationen der Kontaktperson;
  • Angaben zum beauftragten Unternehmen (inländisch oder ausländisch) und gegebenenfalls zur Muttergesellschaft;
  • die Liste der italienischen Unternehmen, die sich für die Beauftragung entschieden haben.

Es gibt auch spezielle Methoden, um bereits gesendeten Benachrichtigungen eventuell zu widerrufen, zu korrigieren oder zu stornieren.

Einreichungsmethoden und Fristen

Das Formular muss mit der kostenlosen Software "NotificaGlobe" erstellt und elektronisch an das italienische Finanzamt gesendet werden, und zwar direkt oder über einen berechtigten Vermittler.

Die Einreichungsfristen sind folgende:

  • im Allgemeinen: innerhalb des 15. Monats nach Abschluss des Geschäftsjahres, auf das sich die Meldung bezieht;
  • erstes Jahr der Anwendung (sog. Übergangszeitraum): innerhalb des 18. Monats (d.h. 30.06.2026 für das Geschäftsjahr 1.1.2024 – 31.12.2024).
  • Es handelt sich folglich um die gleichen Fristen, die auch für die Übermittlung der "CR"-Mitteilung vorgesehen sind. 

Für die Geschäftsjahre nach dem Übergangszeitraum folgen, muss das Formular nicht mehr innerhalb der ordentlichen Fristen übermittelt werden, es sei denn, die getroffene Wahl wird widerrufen oder die bereits übermittelten Informationen werden geändert. Sofern keine Änderungen vorliegen, behalten die in der letzten Meldung enthaltenen Informationen und Daten auch nach Ablauf der entsprechenden Einreichungsfrist ihre Gültigkeit.

Verbundene Verpflichtungen

Abschließend möchten wir darauf hinweisen, dass die GMT-Vorschriften neben der aufgeführten "comunicazione rilevante" (Art. 51 des GVD 209/2023) folgende zusätzliche Verpflichtungen vorsehen:

- jährliche Erklärung in Bezug auf die Mindestzusatzsteuer (in allen ihren Bestandteilen), die innerhalb der gleichen Fristen wie die CR-Mitteilung einzureichen ist;
- Zahlung der Steuer, sofern fällig, aufgeteilt in zwei Raten:

  • Vorauszahlung in Höhe von 90% innerhalb des 11. Monats nach Abschluss des Geschäftsjahres (d.h. 30.11.2025 für das Geschäftsjahr 1.1.2024 – 31.12.2024);
  • Saldobetrag innerhalb des letzten Tages jenes Monats nach Einreichungsfrist für die Jahreserklärung (d.h. 30.07.2026 für das Geschäftsjahr 1.1.2024 – 31.12.2024).

                                                                                ***

                                                                Mit freundlichen Grüßen

                                                                 HAGER & PARTNERS

 

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