Im heutigen Podcast befassen wir uns mit den Beweismitteln, die erforderlich sind, um in den Genuss der Mehrwertsteuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen zu kommen, und zwar vor dem Hintergrund des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 13. November. Dieses Urteil hat einen substanziellen Ansatz hervorgehoben und bekräftigt, dass die Nichtsteuerpflicht nicht in Frage gestellt werden kann, wenn „die wesentlichen Voraussetzungen für eine innergemeinschaftliche Lieferung erfüllt sind“, selbst wenn der Lieferant nicht in der Lage ist, die in Art. 45-bis der EU-Verordnung 282/2011 vorgesehenen Elemente vorzulegen.
Beweismittel für die Mehrwertsteuerbefreiung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen
Avv. Luigi Longo